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Brandschutz in öffentlichen Einrichtungen: Diese Faktoren sind zu berücksichtigen

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Nahezu täglich ist in den Medien zu lesen, dass Menschen durch einen Brand in einem Gebäude zu Schaden gekommen sind oder gar ihr Leben verloren haben. Gerade in öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen, Büros und Geschäftslokalen ist das Thema besonders wichtig, weil die sich dort befindlichen Personen meist nicht mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Damit ein Gebäude im Ernstfall innerhalb kurzer Zeit evakuiert werden und sich ein Brand nicht über weite Flächen ausbreiten kann, sind einige wichtige Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Warum ist Brandschutz so wichtig?

Diese Frage beantwortet sich sehr schnell, wenn man an den Brand 2017 im Grenfell Tower in London denkt. Bei der Katastrophe in dem 24stöckigen Gebäude starben damals 72 Menschen. Der Auslöser dafür war ein Kurzschluss in einem Kühlschrank. Bei entsprechenden Brandschutzmaßnahmen wäre diese Gefahrenquelle schnell eingedämmt gewesen. Doch da die Fassadendämmung aus leicht entflammbarem Polyethylen bestand, entzündete sich das Gebäude innerhalb kürzester Zeit und wurde zur tödlichen Falle für viele der darin lebenden Menschen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für den Brandschutz in öffentlichen Einrichtungen?

Es gibt nicht nur ein Gesetz, dass dieses Thema regelt. Viel mehr ist es eine Fülle an unterschiedlichen Vorschriften in den unterschiedlichsten Quellen wie beispielsweise:

  • Grundgesetz: Der Staat hat eine generelle Fürsorgepflicht für seine Bürger
  • Ordnungsrecht, Polizeirecht: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit
  • Baurecht, Baufaufsichtsrecht, Bauplanungsrecht sowie Landesbauordnungen der Bundesländer: Bauliche Maßnahmen zur Brandschutz-Abwehr
  • Richtlinien und Normen

Was sind die wesentlichsten Anforderungen an den Brandschutz in öffentlichen Gebäuden?

Die Anforderungen an die Betreiber öffentlicher Einrichtungen wie beispielsweise Büros oder Geschäftslokale teilen sich in drei unterschiedliche Kategorien auf: Organisatorisch, anlagentechnisch und baulich.

Die organisatorischen Anforderungen befassen sich mit der Einhaltung und Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen. Zu diesem Zweck werden je nach Größe der Einrichtung und Anzahl der im Normalfall im Gebäude befindlichen Personen einer oder mehrere Brandschutzbeauftragte ernannt, die sich darum kümmern. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem auch die Information von Personen, die sich ständig im Gebäude aufhalten, damit diese wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen.

Diese Information erfolgt einerseits anhand von regelmäßig stattfindenden Schulungen und andererseits durch Aushänge in Brandschutzschaukästen für höchste Sicherheit, die auch den gesetzlichen Normvorgaben entsprechen. Entflammbarkeit und Brandschutz sind bei allen Schaukästen in öffentlichen Gebäuden wichtige Themen. Daher ist auch bei allen Mitteilungen, Aushängen und Präsentationen darauf zu achten, dass diese in einem Schaukasten veröffentlicht werden, der die Vorgaben gemäß der Norm DIN 4102 erfüllt.

Bei den anlagentechnischen Anforderungen geht es in erster Linie um unterschiedliche Vorrichtungen, die den Brandschutz verbessern sollen. Mit einzelnen Feuerlöschern ist es hier schon lange nicht mehr getan.

Brandmeldeanlagen und Rauchmelder gewährleisten, dass im Brandfall schnell Alarm gegeben wird. Rauchansaugsysteme und Wärmeabzugsanlagen sorgen dafür, dass die Sicht im Gebäude erhalten bleibt und sich die Räume nicht zu sehr aufheizen. Ein Löschsystem, wie beispielsweise eine Sprinkleranlage oder eine Gaslöschanlage, hat die Aufgabe, Brandherde schnell und gezielt zu bekämpfen. Feuerfeste Beleuchtung zeigt auch noch bei großer Hitzeentwicklung die Flucht- und Rettungswege an.

Der bauliche Brandschutz setzt sich vor allem damit auseinander, wie sich Baustoffe im Brandfall verhalten und was bei der Planung von Gebäuden zur Installation von entsprechenden Löschanlagen zu berücksichtigen ist.

Dazu gehört auch die Aufteilung des Gebäudes in mehrere Abschnitte, die durch Brandwände und Brandschutztüren getrennt werden können. Ein entscheidender Faktor ist hier bereits die Planung von Flucht- und Rettungswegen. Die Fluchtwege sind dazu da, damit Menschen (und auch Tiere) das Gebäude im Bedarfsfall so rasch wie möglich verlassen können. Sie führen immer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Gesetzlich vorgeschrieben für öffentliche Einrichtungen sind immer zwei Fluchtwege.

Im Gegensatz dazu sind die sogenannten Rettungswege dazu da, um Einsatzkräften wie der Feuerwehr eine möglichst einfache Zufahrt zum Gebäude zu ermöglichen, um im Bedarfsfall rasch mit den Löscharbeiten sowie der Evakuierung von Personen beginnen zu können. Gleichzeitig muss so schnell Erste Hilfe durch medizinisches Rettungspersonal gewährleistet werden.

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